Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Meetrics GmbH für Ad Attention Manager (ADAM)

1. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung unseres Ad Attention Managers (ADAM) sowie für die in diesem Zusammenhang angebotenen Leistungen nach Maßgabe der aktuellen Leistungsbeschreibung und des Auftragsblatts. Unsere Angebote und die nachfolgenden AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

 

1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

 

1.3 ADAM wird als „Software as a Service“ („SaaS“) bzw. Cloud-Lösung angeboten. ADAM ermöglicht es dem Kunden, aggregierte Daten zur Sichtbarkeit und Ad Verification von Online-Werbung zu analysieren („Messergebnisse“). Die Messergebnisse werden auf unseren Servern gespeichert und können durch den Kunden über eine Internetverbindung mittels Zugriff auf unser Web-Interface („Dashboard“) aufgerufen, analysiert oder im Excel-Format heruntergeladen und gespeichert, verarbeitet oder sonst für eigene Zwecke genutzt werden.

 

1.4 ADAM wird dem Kunden am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereitgestellt. Die für den Betrieb und die Nutzung erforderliche Rechenleistung sowie der Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden durch uns bereitgestellt. Wir schulden nicht die Herstellung oder Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt.

2. Leistungsumfang

2.1 Voraussetzung für die Datenerhebung gemäß Ziffer 1.3 ist die Einbindung eines generischen Mess-Skripts auf den Webseiten oder sonstigen von uns unterstützten Medien. Die Mess-Skripte einschließlich Platzhalter werden durch uns erstellt und dem Kunden zur Einbindung zur Verfügung gestellt. Hierfür erteilt uns der Kunde alle erforderlichen Informationen (z.B. Größenverhältnisse des zu messenden Ad-Formats), um eine eindeutige Ermittlung der gewünschten Ad-Formate zu gewährleisten. Eine Zusammenstellung der notwendigen Informationen erhält der Kunde durch uns spätestens zu Beginn der Vertragslaufzeit.

 

2.2 Die Einbindung der Mess-Skripte gemäß Ziffer 2.1 erfolgt durch den Kunden selbständig und in eigener Verantwortung. Auf Wunsch des Kunden wird unser Kundenservice (Ziffer 2.5 Absatz 3) ihn bei der Einbindung beratend unterstützen.

 

2.3 Die Messergebnisse (Ziffer 1.3) werden in einer Benchmark-Datenbank für die Dauer von 24 Monaten ab ihrer Erhebung gespeichert und dem Kunden während dieses Zeitraums zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf des Zeitraums sind wir berechtigt, die Messergebnisse auch bei fortwährendem Vertragsverhältnis zu löschen.

 

2.4 Um die Qualitätssicherung der Datenlieferungen sicherzustellen behalten wir uns vor, die Messungen durch Überwachung und Dokumentation der Datenformate und Prozessabläufe zu begleiten.

 

2.5 Im Übrigen stellen wir dem Kunden während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen zur Verfügung:

(1) Initiale Anpassung des Ausgabeformats an die vom Kunden gewünschte Hierarchiestruktur (z.B. Kampagne > Platzierung > Domain > Werbeformat).

(2) Dashboard:
Der Kunde erhält eine auf die Vertragsdauer beschränkte, nicht-ausschließliche Lizenz für die Nutzung eines Zugriffs auf unser Dashboard (Ziffer 1.3). Das Dashboard wird für den Kunden eingerichtet und stellt eine isolierte Arbeitsumgebung dar, auf die er durch Eingabe seiner Benutzername/Kennwort-Kombination zugreifen kann.

(3) Kundenservice:
Wir bieten unseren Kunden einen kostenlosenSupportservice („Kundenservice“) mittels einer Service-Rufnummer und einer Service-E-Mail-Adresse[support@meetrics.de] während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) an. Der Kundenservice steht insbesondere bei technischen und nutzungsbezogenen Supportfragen sowie zur Entgegennahme von Störungen zur Verfügung.

(4) Schulung von Ad Operations-Mitarbeitern des Kunden; bei Bedarf mittels Screen-Sharing.

2.6 Weitere Dienste und Serviceleistungen wie individuelle Beratungs-, Wartungs- und Einrichtungsleistungen, insbesondere am Ort des Kunden, müssen gesondert vereinbart werden.

3. Wahl der technischen Mittel – Verfügbarkeit und Funktionalität

3.1 Wir sind frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur und behalten uns vor, die technischen Mittel sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit dem keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen.

 

3.2 Soweit es zu Änderungen an den technischen Mitteln gemäß Ziffer 3.1 kommt, die Auswirkungen auf die Nutzung und Verfügbarkeit unserer Leistung haben, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Wesentliche Änderungen im Funktionsumfang unserer Leistung bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

 

3.3 ADAM wird laufend getestet und weiterentwickelt, um eine größtmögliche Verfügbarkeit, Messgenauigkeit und sonstige Funktionalität zu gewährleisten. Dennoch kann es zu kurzfristigen Einschränkungen und Beeinträchtigungen unserer Dienste kommen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Hierunter fallen insbesondere:

(1) Handlungen Dritter, die nicht in unserem Auftrag handeln sowie höhere Gewalt.

(2) Fehlende oder deaktivierte Java Script-Unterstützung des Internetnutzers sowie sonstige von uns nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets.

(3) Instream-Ads wie Prerolls:
Hier kann die Messung nur in Kooperation mit den Anbietern entsprechender Adserving-Systeme erfolgen. Darüber hinaus können auch die verwendeten Adserving-Systeme zu Messungenauigkeiten führen, die wir nicht beeinflussen oder verhindern können, und wir daher auch keine Gewährleistung für die Übereinstimmung von Messungen übernehmen, die mit unterschiedlichen Adserving-Systemen ausgeführt wurden.

(4) Unzureichende Leistungskapazität des Mess-Skripts aufgrund fehlerhafter Mitteilung der Basisvolums durch den Kunden.

(5) Die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur, soweit diese Einfluss auf unsere Leistungen haben.

3.4 Soweit die in Ziffer 3.3 aufgeführten Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität unserer Leistungen haben, hat dies keine Auswirkungen auf die vertragsgemäße Leistungserbringung.

 

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, unserem Kundenservice Funktionsausfälle, -störungen oder sonstige für ihn erkennbare Beeinträchtigungen unserer Software und Dienste unverzüglich anzuzeigen.

 

3.6 Bei dauerhafter Störung und sonstiger erheblicher Beeinträchtigung der Leistung ist jede Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit der jeweiligen Partei ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.

4. Pflichten des Kunden – Freistellung

4.1 Der Kunde hat uns bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen zu unterstützen. Er ist verpflichtet, seine Daten, einschließlich der hinterlegten Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Rufnummer und Postanschrift aktuell zu halten. Tritt eine Änderung dieser Daten ein, so hat er unserem Kundenservice die geänderten Daten unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen.

 

4.2 Für die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies umfasst auch die von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten.

 

4.3 Der Kunde hat eigenverantwortlich eine funktionstüchtige, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Hardware-Umgebung (z.B. PC, Laptop usw.) einzurichten, einen aktuellen Internetbrowser zu nutzen sowie die sonstigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, die die Nutzung von ADAM, insbesondere des Dashboards, ermöglichen. Bei Unklarheiten oder sonstigen Zweifelsfällen kann er sich an unseren Kundenservice wenden.

 

4.4 Eine Änderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung von ADAM oder seiner Komponenten, einschließlich der Mess-Skripte, sind nicht gestattet. Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung von Mess- und Analyseergebnissen in Form der Darstellung des Dashboards in Auszügen oder als Ganzes bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

4.5 Der Kunde hat die von uns zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter oder Dritte, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Unsere Leistungen dürfen Dritten nur dann zur Verfügung gestellt, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere ist die Weitergabe, der Weiterverkauf, die Vermietung oder die Unterlizenzierung der von uns erteilten Nutzungslizenz an Dritte nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.

 

4.6 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die für die Einbindung der Mess-Skripte und Durchführung der Messungen erforderlichen Rechtspositionen einzuholen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, uns von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls wir von Dritten, infolge vermeintlicher Rechtverletzung im Zusammenhang mit der Einbindung der Mess-Skripte und Messung der Online-Werbung in Anspruch genommen werden. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche unsererseits gegenüber dem Kunden bleiben unberührt.

 

4.7 Der Kunde verpflichtet sich nach Beendigung der Messung und/oder des Vertragsverhältnisses die Einbindung der Mess -Skripte zu stoppen. Eine Auslieferung von Messtechnologie über die Laufzeit des Vertrages hinaus wird von Meetrics in Rechnung gestellt.

5. Vergütung

5.1 Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem Auftragsblatt.

 

5.2 Die Gebühren sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Als Zahlungsdatum gilt das Datum der Gutschrift auf unser Konto. Soweit der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag mit 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

 

5.3 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, sind wir nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs der Nutzung berechtigt. Unser Vergütungsanspruch bleibt von der Sperrung unberührt. Nach Begleichung der Rückstände wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann fort, wenn wir ein Recht auf außerordentliche Kündigung gemäß Ziffer 6.2 haben.

 

5.4 Der Kunde stimmt zu, dass wir die Rechnungen auch elektronisch in PDF-Format an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse übermitteln dürfen.

 

5.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geschuldeten gesetzlichen Höhe.

6. Vertragslaufzeit und Kündigungsrecht

6.1 Sofern im Auftragsblatt nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Die Kündigung ist zu richten an:
Meetrics GmbH, Alexanderstraße 7, D-10178 Berlin.

 

6.2 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde sein Nutzungsrecht überschreitet oder trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist er verpflichtet, uns die vereinbarte Vergütung abzüglich etwaiger von uns ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

7. Gewährleistung

7.1 Für Mängelansprüche aus Nebenleistungspflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des auf die jeweilige Nebenleistung zutreffenden Vertragstypus, soweit dies nicht im Widerspruch zum Gesamtvertrag steht und soweit nachfolgend keine Abweichungen vereinbart sind.

 

7.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit die Vorschrift eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters).

 

7.3 Der Kunde ist bei Mängeln nicht berechtigt die laufende Mietzahlung zu mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Mieten bleibt unberührt.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn mit einem Anspruch, der auf einer mangelhaften Leistung beruht, gegen diesen Vergütungsanspruch aufgerechnet wird.

 

8.2 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.

9. Haftung und Schadensersatz

9.1 Wir haften unbeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
    sowie
  • im Umfang einer etwaig übernommenen Garantie.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

 

9.3 Eine weitergehende Haftung unserseits, einschließlich eines etwaigen Verschuldens bei Vertragsschluss, besteht nicht. Insbesondere haften wir nicht für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Ziffer 9.1 und 9.2 vorliegen.

 

9.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Organe oder Erfüllungsgehilfen.

 

9.5 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haften wir nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

 

9.6 Jede der Vertragsparteien trägt die Verantwortung dafür, dass durch die Umsetzung dieses Vertrages keine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten verletzt werden.

10. Datenschutz und -nutzung

10.1 Wir halten uns an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit wir hierzu verpflichtet sind.

 

10.2 Der Kunde räumt uns für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von uns für den Kunden zu speichernden Daten zu vervielfältigen oder sonst zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

 

10.3 Die Messergebnisse (Ziffer 1.3) erlauben keine Rückschlüsse auf individuelle Nutzerprofile, auf einzelne Kampagnen oder auf unseren Kunden. Für den Kunden besteht insoweit keine Notwendigkeit, Dritte über die durch uns erhobenen Daten zu informieren, noch für das Recht diese Daten zu erheben, die Erlaubnis einzuholen.

 

10.4 Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen des Kunden gegenüber Dritten bleiben unberührt. Soweit der Kunde uns über derartige vertragliche Verpflichtungen in Kenntnis setzt, werden wir eine entsprechende Konformität der Datenerhebung herstellen.

11. Vertraulichkeit – Abtretung

11.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über vertrauliche Informationen, also Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind (z.B. Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how), Stillschweigen zu wahren.

 

11.2 Von der Verpflichtung nach Ziffer 11.1 ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die

  • dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
  • bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen.

11.3 Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

12. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht

12.1 Erfüllungsort ist Berlin.

 

12.2 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz (Berlin) für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Ergänzungen oder sonstige Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen, soweit dies notwendig erscheint, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen, und der Kunde hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Der Kunde wird über die Änderungen per E-Mail an die beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt. Sie gelten als genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe in Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail) Widerspruch einlegt.

 

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch diejenige wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 15. Mai 2020.